Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zurückweisen
zu|rụ̈ck|wei|sen: 1. a) wieder an den Ausgangspunkt, -ort ↑"weisen" (2): jmdn. an seinen Platz z.; Am ersten Wochenende ... sind an den Grenzübergängen in Bayern und Hessen insgesamt 36 Reisende von DDR-Grenzorganen zurückgewiesen worden (MM 15. 3. 83, 1); b) nach hinten ↑"weisen" (1 a): er wies mit dem Daumen [auf mich, auf das Haus] zurück. 2. von sich weisen, abweisen: Bittsteller z.; einen Vorschlag, ein Angebot [schroff, entrüstet] z.; Die portugiesischen Professionalfußballer wollen Berufungen in die Nationalmannschaft z. (NZZ 29. 8. 86, 45); eine Klage, einen Antrag z. (ablehnen); eine Frage z. (ihre Beantwortung verweigern, sie nicht zulassen); Mit Hanna ging es mir über viele Wochen gut ... obwohl sie mich immer wieder zurückwies (Schlink, Vorleser 65). 3. sich (gegen etw.) verwahren, (einer Sache) widersprechen; für falsch, für unwahr erklären: eine Behauptung, eine Beschuldigung [entschieden] z.; Zu hohe Geschwindigkeit? Diesen Vorwurf wies er aufs schärfste zurück (Loest, Pistole 232).
zu|rụ̈ck|wei|sen