Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zurückverweisen
zu|rụ̈ck|ver|wei|sen : wieder an eine frühere Stelle verweisen: eine Gesetzesvorlage an einen Parlamentsausschuss z.; Das Oberste Gericht hat das Urteil kassiert und die Sache ans Bezirksgericht zurückverwiesen (Bieler, Bär 355).
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