Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zu|rụ̈ck|stel|len : 1. wieder an den [früheren] Platz stellen: stell das Buch [ins Regal] zurück! 2. nach hinten stellen: wir können den Tisch noch einen Meter weiter z. 3. kleiner stellen, niedriger einstellen: ich werde die Heizung [etwas] z.; wir müssen die Uhren eine Stunde z. (die Zeiger, die Anzeige auf eine Stunde früher einstellen). 4. vgl. ↑"zurücklegen" (6): können Sie mir von dem Wein eine Kiste z.? 5. vorläufig von etw. befreien: sollen wir den Jungen schon einschulen oder lieber noch z. lassen?; der Älteste, der damals - weil drei der Brüder gefallen waren - vom Frontdienst zurückgestellt worden war (Dönhoff, Ostpreußen 154). 6. a) zunächst nicht machen, ausführen, behandeln; aufschieben: der geplante Neubau wird wegen der angespannten Finanzlage zurückgestellt; Die kleine Reise ..., die ich vorgehabt hatte, habe ich zurückgestellt (Mayröcker, Herzzerreißende 93); b) vorerst nicht geltend machen, nicht darauf bestehen, um Wichtigeres, Vordringlicheres nicht zu beeinträchtigen: seine Bedenken, Wünsche z.; Die Beschäftigten haben ihre Forderungen zurückgestellt (Hamburger Abendblatt 5. 9. 84, 30); Es wird interessant sein zu beobachten, ob gerade er sein parteipolitisches Engagement hinter die journalistische Arbeit zurückstellt (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 2). 7. (österr.) (etw., was sich jmd. geliehen hat, dem Besitzer) zurückgeben, -schicken, -bringen: hast du [ihm] das Geld, das Buch schon zurückgestellt?
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