Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zurückrufen
zu|rụ̈ck|ru|fen: 1. a) rufend auffordern, zurückzukommen: jmdn. [ins Zimmer, zu sich] z.; Ü jmdn. ins Leben z. (wieder beleben); b) zurückbeordern: einen Botschafter z.; Bei uns gibt es kein allgemeines Gesetz, das einen Warenhersteller zwingen kann, Produkte mit gefährlichen Fehlern zurückzurufen (zurückzuziehen, aus dem Handel zu nehmen; ADAC-Motorwelt 51, 1982, 54). 2. wieder (ins Bewusstsein) bringen: sich, jmdm. etw. ins Gedächtnis, Bewusstsein, in die Erinnerung z.; Er versuchte die Gedanken zurückzurufen, die ihn ausgefüllt hatten, als er vor einer Stunde im Dreieck marschiert war (Loest, Pistole 117). 3. als Antwort rufen: er hat noch zurückgerufen, er werde auf mich warten. 4. bei jmdm., der angerufen hat, seinerseits anrufen: kann ich später z.?; Ich hätte gerne zurückgerufen, aber ich fand keinen Eintrag im Telefonbuch (Ziegler, Liebe 193); wir rufen Sie zurück; Da sagte er, ich rufe Sie in einer halben Stunde zurück, ich bin in einer Besprechung mit dem Minister (Spiegel 5, 1984, 21).
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