Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
$
&
-
1
5
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
[Z]
`
£
¥
Œ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Π
Ρ
Σ
Τ
Ϋ
Χ
Ω
zurücklegen
zu|rụ̈ck|le|gen: 1. wieder an seinen [früheren] Platz ↑"legen" (3): er legte den Hammer [an seinen Platz] zurück. 2. (einen Körperteil) nach hinten beugen: wie der ... die Flüssigkeit in die Kehle schwappen ließ, ehe er mit zurückgelegtem Kopf schluckte (Fels, Sünden 47). 3. a) sich nach hinten legen, lehnen: er legte sich [im Sessel] bequem zurück; b) seinen Körper aus der aufrechten Haltung in eine schräg nach hinten geneigte Lage bringen: beim Wasserskifahren muss man sich [mit dem ganzen Körper] etwas z. 4. vgl. ↑"zurückschieben" (3): den Riegel z. 5. (Geld) nicht verbrauchen, sondern aufbewahren, sparen: er verdient so gut, dass er [sich] jeden Monat ein paar hundert Mark z. kann; Gibst du mehr aus, als du hast, oder legst du was zurück? (Fichte, Wolli 35). 6. für einen bestimmten Kunden aufbewahren u. nicht anderweitig verkaufen: können Sie [mir] den Mantel [gegen eine Anzahlung] bis morgen z.? 7. (eine Wegstrecke) gehend, fahrend usw. hinter sich lassen, bewältigen: eine Strecke [zu Fuß, im Dauerlauf] z.; Er legte so viele Flugkilometer zurück, dass es viermal um diese Erde reichen würde (Kicker 82, 1981, 42); Ü Er hatte nie bemerkt, welche Strecke Zeit, welches Leben er zurückgelegt hatte (Strauß, Niemand 210); (Fachspr.:) die Höhe der Leistungen hängt von den zurückgelegten Versicherungszeiten ab. 8. (österr.) (ein Amt o. Ä.) niederlegen: er hat überraschend seinen Posten zurückgelegt; Broesigke hat alle seine Parteifunktionen bei Amtsantritt zurückgelegt (Presse 30. 3. 84, 4); dass Dr. Moser unter keinen Umständen das ihm verbriefte „Wasserrecht“ z. (darauf verzichten) will (Wochenpresse 46, 1983, 4); Diese Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt (niedergeschlagen; Kurier 2. 10. 93, 20). 9. (schweiz. Amtsspr.) (von den Lebensjahren eines Menschen) vollenden: Bewerberinnen müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt und die Sekundarschule abgeschlossen haben (NZZ 27. 8. 83, 28).
zu|rụ̈ck|le|gen