Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zu|rụ̈ck|ge|ben : 1. a) wieder dem [ursprünglichen] Besitzer o. Ä. übergeben: jmdm. ein geliehenes Buch z.; etw. freiwillig z.; sein Parteibuch z. (aus der Partei austreten); seinen Führerschein z. (auf seinen Führerschein verzichten); Wir geben zurück (Rundf., Ferns.; geben die Sendung wieder ab) zu den Regionalprogrammen (Hörzu 42, 1989, 28); Ü jmdm., einem Tier seine Freiheit z.; dieser Erfolg hat ihm sein Selbstbewusstsein zurückgegeben; Würde den Ärger an ihn z. (Loest, Pistole 162); b) etw. Gekauftes wieder zurückbringen, um den Kauf rückgängig zu machen: nicht benutzte Fahrkarten z.; den verschimmelten Käse würde ich z.; c) etw., was einem zuerkannt, verliehen, übertragen wurde, wieder an die verleihende, beauftragende o. ä. Stelle abgeben u. es nicht länger beanspruchen: sein Mandat [an die Partei], den Vorsitz in einem Gremium z.; Wenn Sie das gelesen haben, müssen Sie Ihr Ordinariat z. (Spiegel 40, 1978, 153). 2. (Ballspiele) a) (den Ball, Puck) wieder demjenigen Spieler zuspielen, von dem man angespielt wurde: der Libero gibt [den Ball] an den Torwart zurück; b) "zurückspielen" (b): er gab den Ball zurück. 3. a) auf die gleiche Art ↑"beantworten" (3): einen Blick z.; Als sie aber am nächsten Tag wiederkam, gab sie seinen Gruß zurück (Ransmeyer, Welt 153); b) antworten, ↑"erwidern" (1): „Danke gleichfalls!“, gab er zurück; „Seien Sie nicht zu sicher, David“, gab Brooks von oben herab zurück (Kemelman [Übers.], Mittwoch 31).
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