Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zurückdürfen
zu|rụ̈ck|dür|fen : a) zurückkommen, -gehen, -kehren dürfen: er darf nie mehr [in seine Heimat] zurück; b) (ugs.) zurückgelegt, -gebracht o. Ä. werden dürfen: das aufgetaute Fleisch darf nicht in die Kühltruhe zurück.
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