Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zuordnen
zu|ord|nen: zu etw., was als klassenmäßig zugehörig od. mit etw. als zusammengehörig angesehen wird, stellen; bei, unter etw. einordnen: die Schnabeltiere werden den Säugetieren zugeordnet; er lässt sich keiner politischen Richtung eindeutig z.; Telefonbücher auf CD-ROM ... Dass jedermann der nackten Rufnummer eine Adresse z. konnte, ging ihnen (= Datenschützern) zu weit (FAZ 25. 5. 99, T 10); Die Division wurde den Verbänden zugeordnet, die die Flankendeckung zu übernehmen hatten (Kuby, Sieg 235).
zu|ord|nen