Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zulässig
zu|läs|sig: (meist von amtlicher Seite, von einer amtlichen Stelle) zugelassen, erlaubt: eine -e [Höchst]menge; eine -e Höchstgeschwindigkeit; in der Regel kennt der Laie weder die notwendigen noch die -en Methoden der biologischen Forschung (Natur 76); Das erstinstanzliche Landgericht hatte in der Darstellung ... eine noch -e Reklame gesehen (FAZ 2. 7. 99, 23); dass die auslaufenden Verträge ... auf die gesetzlich -e Dauer von 24 Monaten verlängert werden (FAZ 8. 5. 99, 19); bestimmte Hilfsmittel, Zusatzstoffe sind [nicht] z.; etw. ist rechtlich [nicht] z.; Hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung sind jedoch nur z., wenn ... (Fraenkel, Staat 347); ein Verfahren für z. erklären (es genehmigen).
zu|läs|sig