Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zuhanden
zu|hạn|den [eigtl. = zu den Händen]: I. (schweiz.): 1. zur Weiterbehandlung, Beschlussfassung durch: In diesem Sinne hat der Gemeinderat einen Antrag z. der nächsten Gemeindeversammlung verabschiedet (NZZ 29. 8. 86, 28); ... hat die Schulbaukommission dem Stadtrat z. des Gemeinderates unlängst den Antrag unterbreitet (NZZ 23. 10. 86, 36). 2. a) gegenüber: Damit er nicht in den Verdacht gerät, ... müsste sich Nationalrat Euler z. der Öffentlichkeit näher erklären (NZZ 2. 2. 83, 20); Das Gremium aus angesehenen Wissenschaftlern empfiehlt z. des Wirtschaftsministeriums ... (NZZ 26. 8. 86, 7); Die Kommission sollte z. von Gemeinderat beziehungsweise Verwaltung zu den Geschäften Stellung nehmen können (Basler Zeitung 2. 10. 85, 34); b) anlässlich: Er war ... geradezu erheitert von der Anekdote, die er da z. geselliger Abende erlebte (Frisch, Stiller 252); Ich will die Läden schließen ..., mein Haus z. des Gewitters ... bestellen (Muschg, Sommer 66). 3. a) zu Händen (↑"Hand" 1): an unsere Personalabteilung, z. Herrn U. Kaufmann (Weltwoche 17. 5. 84, 58); b) für: Huldvolles Lob z. der anwesenden Auslandschweizer bestimmte auch den Tenor der übrigen Reden (Basler Zeitung 12. 5. 84, 31); fünf Millionen Dollar für Kriegsmaterial z. von Son Sann und Norodom Sihanouk (NZZ 12. 4. 85, 4). II. *jmdm. z. sein (selten; jmdm. verfügbar, erreichbar sein): fast alles ist uns heute z.
zu|hạn|den [eigtl. = zu den Händen]: I.