Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zugänglich
zu|gäng|lich: 1. a) Zugang bietend; betretbar: ein schwer -es Bergdorf; Verantwortlich für die jedermann -en Weihnachtsveranstaltungen ist ... (NZZ 25. 12. 83, 23); Feuerlöscher sind ... an gut sichtbarer und leicht -er Stelle unterzubringen (Straßenverkehrsrecht, StVZO 160); die Zimmer sind von der Terrasse her z.; Nonza: spektakulärer, schwarzer Kieselstrand, der vom Dorf aus über eine steile Treppe z. ist (a & r 9, 1998, 73); Das Schloss ... ist jedoch Touristen z. (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, VI); Syrien habe der sowjetischen Marine den Hafen von Tartus z. gemacht (NZZ 30. 4. 83, 2); b) für die Benutzung o. Ä. zur Verfügung stehend: eine ständig -e Datenbank; Der Polizei steht ein Recht zu, ... sich aus allgemein -en Quellen über Art, Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung zu informieren (NJW 19, 1984, 1141); ... versuchte die von Sulla erlassene Lex Cornelia - sie richtete sich gegen die teure Lebenshaltung, indem sie die Waren sehr niedrig besteuerte -, den Tafelluxus neuen sozialen Schichten z. zu machen (André [Übers.], Essen 196); diese Informationen sollten jedem/für jeden z. sein. 2. gegenüber anderen Menschen u. für Eindrücke, Ideen, Vorstellungen aufgeschlossen; kontaktfreudig: ein -er Mensch; erst ganz allmählich wurde sie -er; für alles Schöne z. sein; Der für solche Gelegenheitsamouren immer -e Scheuten ... (Prodöhl, Tod 164); Allerdings war ... auch Thomas Mann dem Tadel nicht gerade z. (Reich-Ranicki, Th. Mann 28).
zu|gäng|lich