Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zugestehen
zu|ge|ste|hen: a) jmds. berechtigtem Anspruch auf etw. stattgeben; konzedieren: jmdm. ein Recht, einen Rabatt, eine Provision z.; Peres sei bereit, der Sowjetunion eine „Rolle“ bei den Friedensverhandlungen zuzugestehen (SZ 22. 10. 85, 9); sie gestand mir zu, noch ein paar Tage zu bleiben; b) eingestehen, einräumen, zugeben, anerkennen: dass die Sache nicht billig war, wirst du mir z. müssen; Streible gestand zu, dass Bayern es schwer haben werde, mit seiner Position im Bundesrat durchzudringen (Hamburger Abendblatt 22. 5. 85, 12).
zu|ge|ste|hen