Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zu|ge|hö|ren (geh.): (einer Sache) angehören, zu jmdm. od. etw. gehören: einem Verschwörerkreis, einer Partei z.; Eine Mammutsiedelung wie Paris setzt sich aus vielen Quartieren und Gemeinden zusammen, von denen die wenigsten die Majestät des Ganzen erraten lassen, dem sie zugehören (Th. Mann, Krull 181); die beiden gehörten einander zu.
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