Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zugeben
zu|ge|ben [mhd. zuogeben = jmdm. zusetzen]: 1. a) hinzufügen, als Zugabe geben: ein Probefläschchen Parfüm z.; ... dass dem gesunden Körper ein wenig Fett zugegeben worden war (Jahnn, Geschichten 193); der Sänger gab noch ein Volkslied zu (sang es als Zugabe); er forderte ... den Besuch auf, zwei Tage zuzugeben (länger zu bleiben; Gaiser, Jagd 146); b) (Kartenspiel) die geforderte Farbe dazulegen: er musste eine Drei z. 2. a) [nach längerem Zögern] ↑"gestehen" (a): der Angeklagte hat die Tat, das Verbrechen, seine Schuld zugegeben; b) als zutreffend anerkennen, zugestehen: ich gebe zu, dass ich mich geirrt habe; sie gab zu, diese Tatsache verschwiegen zu haben; du wirst mir z., du wirst doch z. müssen, dass es so nicht geht; etw. offen, aufrichtig z.; Scheuten sie sich, eine Niederlage zuzugeben? (Loest, Pistole 115); So viel, ich gebe es zu, habe ich darüber niemals nachgedacht (Frisch, Cruz 83); es war, zugegeben, viel Glück dabei. 3. erlauben, (einer Sache) zustimmen (meist verneint od. fragend): er wollte nicht z., dass er allein reist; glaubst du wirklich, deine Eltern werden es z.?
zu|ge|ben