Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zufallen
zu|fal|len [2 a: mhd. zuovallen]: 1. sich [mit einem Schlage] von selbst schließen: die Tür fiel krachend zu; Kirchner stieß mit der ausgestreckten Faust ans Fenster. Es fiel polternd zu (Sebastian, Krankenhaus 80); ihr fallen [vor Müdigkeit] die Augen zu. 2. a) (ohne eigenes Dazutun, durch glückliche Umstände) zuteil werden, gegeben, geschenkt, vererbt werden: das Vermögen fällt der Tochter des Verstorbenen, dem Staat zu; der erste Preis ist dem Finnen zugefallen; Eines Tages fiel ihm aus der Lotterie ein Gewinn von tausend Mark zu (Baum, Weltlaterne 153); Nach Tische ... fiel mir wie von selbst der Platz neben dem hohen Gaste zu (Th. Mann, Krull 375); ihm fällt alles [nur so] zu (er ist, ohne sich anstrengen zu müssen, stets erfolgreich); b) zugeteilt, zugewiesen werden; zukommen: diese Aufgabe, Rolle ist mir zugefallen; die Entscheidung, die Verantwortung fällt dir zu; Die Nachfolge des ersten Parteivorsitzenden war ihm ... mit großer Selbstverständlichkeit zugefallen (W. Brandt, Begegnungen 163).
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