Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
zueignen
zu|eig|nen : 1. (geh.) widmen, ↑"dedizieren" (1): jmdm. ein Buch z. 2. (veraltet) als Geschenk geben. 3. (bes. Rechtsspr.) sich [fremdes Eigentum widerrechtlich] aneignen: sich herrenloses Gut z.
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