Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zubilligen
zu|bil|li|gen: jmdm. etw., bes. ein Recht, einen Vorteil o. Ä. zuteil werden lassen, zugestehen, gewähren: jmdm. eine Entschädigung, mildernde Umstände z.; den Gemeinden Autonomie z.; Man billigte mir ... ein Abteil zweiter Klasse zu (Niekisch, Leben 83); Einem Kandidaten der ... ÖVP werden kaum Chancen zugebilligt (eingeräumt; Wochenpresse 48, 1983, 14); Mangold, dem man guten Glauben wohl z. musste (nicht absprechen konnte; Chr. Wolf, Himmel 205).
zu|bil|li|gen