Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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zi|tie|ren [lat. citare = herbeirufen; vorladen; sich auf jmds. Zeugenaussage berufen; anführen, erwähnen, eigtl. = in Bewegung setzen od. halten, zu: ciere (2. Part.: citum) = in Bewegung setzen, erregen, antreiben; aufrufen, herbeirufen]: 1. eine Stelle aus einem gesprochenen od. geschriebenen Text unter Berufung auf die Quelle wörtlich wiedergeben: etw. falsch, ungenau z.; eine Stelle aus einem Buch, ein Gedicht von Brecht, einen Lehrsatz z.; Es klingt so ungeheuerlich, dass es notwendig ist, eine Quelle zu z. (Thieß, Reich 303); Er legte Wert auf ihr Urteil, zitierte es manchmal im Seminar (Kronauer, Bogenschütze 127); auswendig z.; aus einer Rede, aus einem Gesetz, aus der Bibel z.; ich kann ihre Ausführungen hier nur sinngemäß z.; seinen Chef, seinen alten Lehrer z. (das anführen, was dieser immer sagt); Zur Bekräftigung wird Lenin zitiert (das angeführt, was Lenin gesagt, geschrieben hat; Dönhoff, Ära 92); ein oft zitierter Satz. 2. jmdn. auffordern, irgendwohin zu kommen, um ihn für etw. zur Rechenschaft zu ziehen: jmdn. zu sich, aufs Rathaus, vor Gericht, zum Kadi z.; der Diplomat wurde ins Kanzleramt zitiert; Nach einigen Minuten kommt ein Grenzbeamter und zitiert den im Auto sitzenden Nigerianer aus dem Fahrzeug (Hamburger Rundschau 22. 8. 85, 2).
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