Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Zwischenverfahren
Zwị|schen|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): (im Strafprozess) Verfahren, in dem das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht nach Anklageerhebung entscheidet, ob das Hauptverfahren zu eröffnen od. das ganze Verfahren einzustellen ist.
Zwị|schen|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): (im Strafprozess) Verfahren, in dem das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht nach Anklageerhebung entscheidet, ob das Hauptverfahren zu eröffnen od. das ganze Verfahren einzustellen ist.