Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Zwangsvergleich
Zwạngs|ver|gleich, der (Rechtsspr.): während des Konkurses geschlossener Vertrag zwischen Schuldner u. nicht bevorrechteten Gläubigern, der die gleichmäßige [teilweise] Befriedigung dieser Gläubiger beinhaltet.
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