Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Zwang
Zwạng, der; -[e]s, Zwänge [mhd. zwanc, dwanc, twanc, ahd. thwanga (Pl.), zu ↑"zwingen" u. eigtl. = das Zusammenpressen, Drücken]: a) Einwirkung von außen auf jmdn. unter Anwendung od. Androhung von Gewalt: körperlicher Z.; der Z. der Gesetze; Z. auf jmdn. ausüben; jmdm. Z. auferlegen; den Z. nicht länger ertragen können; sich gegen den Z. auflehnen; seine Kinder mit, ohne Z. erziehen; unter einem fremden Z. handeln, zu leiden haben; alles (= was er sagte) kam wie unter dem Z. eines fremden Befehls (Frisch, Stiller 172); b) starker Drang in jmdm.: Ein ihr selbst unbegreiflicher innerer Z. kettete sie an diesen ... Mann (Musil, Mann 43); Sie gähnen, ... weil ein schwer zu bekämpfender Z. Sie gähnen lässt (Natur 76); Gleichzeitig spürte ich einen so heftigen Z., meine Blase zu entleeren, dass ... (Thorwald, Chirurgen 36); c) Beschränkung der eigenen Freiheit u. Ungeniertheit, mit der sich jmd. anderen gegenüber äußert: sich, seiner Natur Z. auferlegen; Der Dr. Matthäi ... tat sich keinen Z. mehr an, legte die widerwärtige, feierliche Sanftmut ab (Feuchtwanger, Erfolg 391); tun Sie sich [nur] keinen Z. an (lassen Sie sich durch nichts zurückhalten); Ü einem Begriff, Text Z. antun (ihn den eigenen Ansichten entsprechend deuten, auslegen); d) starker Einfluss, dem sich jmd. nicht entziehen kann: der Z. seiner Persönlichkeit; ... wie unser Blick immer wieder von diesem Versteckten ... angezogen wird ... Es ist fast wie ein hypnotischer Z. (Thielicke, Ich glaube 139); jmds. Z. erliegen; e) von gesellschaftlichen Normen ausgeübter Druck auf menschliches Verhalten: sozialer Z.; der Z. der Konvention, der Mode; bürgerliche, gesellschaftliche Zwänge; die Zwänge der Zivilisation; es besteht kein Z. (keine Verpflichtung), etwas zu kaufen; aus einem gewissen Z. heraus handeln; f) Bestimmung der Situation in einem Bereich durch eine unabänderliche Gegebenheit, Notwendigkeit: wirtschaftliche, biologische, technische Zwänge; Uns redet keiner in den Spielplan, aber die Zwänge der Tarifverträge bestimmen indirekt die Spielpläne (NJW 19, 1984, 1089); der Z. zur Kürze, Selbstbehauptung; Denn unter dem Z. der Verhältnisse löste sie (= die Verlobung) sich wieder auf (Th. Mann, Krull 64); g) (Psych.) das Beherrschtsein von Vorstellungen, Handlungsimpulsen gegen den bewussten Willen: für den neurotischen Z. ..., der es dem Ich später unmöglich machen wird, die Sexualfunktion zu beherrschen (Freud, Abriß 61); Patienten mit Wasch-, Kontroll- oder sonstigen [krankhaften] Zwängen; unter einem Z. leiden.
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