Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Zuständigkeit
Zu|stän|dig|keit, die; -, -en: a) das Zuständigsein; Befugnis, Kompetenz: dem Bund fehlt die Z. zur Regelung des Kommunalrechts (Fraenkel, Staat 161); Durch die verfassungsrechtliche Verteilung der -en (Bundestag 188, 1968, 10170); Ü So hieße es, die Z. des Literaturkritikers überschreiten, wollten wir uns hierüber Gedanken machen (Reich-Ranicki, Th. Mann 190); b) Zuständigkeitsbereich: das fällt nicht in unsere Z.; Die Ausübung der Justizhoheit in ... strafrechtlichen Fällen gehört zur Z. der „ordentlichen Gerichte“ (Fraenkel, Staat 103).
Zu|stän|dig|keit, die; -, -en: a) das Zuständigsein; Befugnis, Kompetenz: dem Bund fehlt die Z. zur Regelung des Kommunalrechts (Fraenkel, Staat 161); Durch die verfassungsrechtliche Verteilung der -en (Bundestag 188, 1968, 10170); Ü So hieße es, die Z. des Literaturkritikers überschreiten, wollten wir uns hierüber Gedanken machen (Reich-Ranicki, Th. Mann 190); b) Zuständigkeitsbereich: das fällt nicht in unsere Z.; Die Ausübung der Justizhoheit in ... strafrechtlichen Fällen gehört zur Z. der „ordentlichen Gerichte“ (Fraenkel, Staat 103).