Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Zuschlag
Zu|schlag, der; -[e]s, Zuschläge: 1. a) bestimmter Betrag, um den ein Preis, Gehalt o. Ä. erhöht wird: die Ware wurde mit einem Z. von 10 Mark verkauft; b) Entgelt, Gebühr, die unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zu dem normalen Entgelt, der normalen Gebühr zu zahlen ist: für Nacht-, Feiertagsarbeit werden Zuschläge gezahlt; Wohlfahrtsmarken sind Briefmarken, für die ein Z. erhoben wird; der Intercity-Zug kostet [zehn Mark] Z. 2. (Eisenb.) zusätzliche Fahrkarte für die Benutzung von schnell fahrenden Zügen, die ↑"Zuschlag" (1 b) kostet: einen Z. brauchen, lösen. 3. a) durch Hammerschlag gegebene Erklärung des Versteigerers, dass er ein Gebot als Höchstgebot annimmt: an wen erfolgte der Z.?; jmdm. den Z. erteilen; bei der Auktion fand ein Gebot von 2 500 Mark den Z.; der Meistbietende, das höchste Gebot bekommt den Z.; b) Auftrag, der jmdm. im Rahmen einer Ausschreibung erteilt wird: jmdm. den Z. für etw. geben, erteilen; Die Kraftwerk Union erhält den Z. zum Bau eines Schwerwasserreaktors (Spiegel 36, 1979, 57). 4. (Bautechnik, Hüttenw.) bestimmter Stoff, der bei etw. zugeschlagen (8) wird.
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