Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Zeugnis
Zeug|nis, das; -ses, -se [mhd. (ge)ziugnisse, zu ↑"Zeuge"]: 1. a) urkundliche Bescheinigung, Urkunde, die die meist in Noten ausgedrückte Bewertung der Leistungen eines Schülers, einer Schülerin o. Ä. enthält: ein glänzendes, mäßiges, schlechtes Z.; das Z. der Reife (veraltend; Abiturzeugnis); gute Noten im/(landsch.:) auf dem Z. haben; am Ende des Schuljahres gibt es -se; b) [abschließende] Beurteilung eines Beschäftigten, Bediensteten o. Ä.; Arbeitszeugnis: ausgezeichnete -se haben; -se vorlegen, vorweisen müssen; ein Z. verlangen, ausstellen; ein Mann, der ... als Sergeant mit glänzendem Z. seinen Abschied genommen hatte (Mostar, Unschuldig 24); Ü ich kann meinem Kollegen nur das beste Z. ausstellen (mich nur sehr positiv über ihn äußern). 2. Gutachten: Sie bringt -se der besten Hirnspezialisten ... bei (Mostar, Unschuldig 63); nach ärztlichem Z. ist er arbeitsfähig. 3. (veraltend) Aussage vor Gericht: [falsches] Z. [für, gegen jmdn.] ablegen; Ü Um der Glaubwürdigkeit des christlichen -ses (Bekenntnisses) willen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 56); Dir aber geht es nach eigenem Z. (Bekunden) umgekehrt (Stern, Mann 219); weil er Z. abgelegt (sich bekannt) hatte, weil er zu den Bildern gestanden war, die er für richtig hielt (Feuchtwanger, Erfolg 49); Z. für seinen Glauben ablegen (seinen Glauben bekennen). 4. (geh.) etw., was das Vorhandensein von etw. anzeigt, beweist: Die -se über einen regelmäßigen Fernhandel reichen ... bis in die Vorgeschichte zurück (Fraenkel, Staat 135); Die -se (erhaltenen Beispiele) der vorikonoklastischen Buchmalerei (Bild. Kunst III, 65); diese Entscheidung ist [ein] Z. seines politischen Weitblicks; etw. ist ein untrügliches Z. für etw.; Keine Stadt der Welt ist so reich an -sen der Vergangenheit wie Paris (Sieburg, Paris 10); An -sen, die uns über den Bruderzwist im Hause Mann unterrichten, ist kein Mangel (Reich-Ranicki, Th. Mann 153); *von etw. Z. ablegen/geben (von etw. 1"zeugen" 2): dass die Liebe des Jungen zum freien Spiele ohne Noten von einer nicht ganz gewöhnlichen Veranlagung Z. gab (Th. Mann, Buddenbrooks 422).
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