Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Zeuge
Zeu|ge, der; -n, -n [mhd. (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verw. mit ↑"ziehen" u. eigtl. = das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person]: a) jmd., der bei einem Ereignis, Vorfall o. Ä. zugegen ist od. war, darüber aus eigener Anschauung od. Erfahrung etw. sagen kann: Z. eines Geschehens, Einbruchs, Unfalls sein; dann herrscht wieder Eintracht. Ich wollte, das Väterchen wäre des einmal Z. (Th. Mann, Joseph 517); ich wurde [unfreiwilliger] Z. des Gesprächs, ihres Streites; als er einmal zufällig Z. wurde, wie Stefan seinen Vormann ablöste (Kuby, Sieg 128); [für etw.] -n haben; jmdn. als -n mitnehmen; Für das, was ich nun zu erzählen habe, kann ich keinen -n anführen (Buber, Gog 168); etw. im Beisein von -n sagen, tun; das Testament wurde vor -n eröffnet; Ü Der Mond verhüllt sein Angesicht, um nicht Z. des Frevels zu werden (Kusenberg, Mal 66); die Ruinen sind [stumme] -n einer längst vergangenen Zeit; *jmdn. als -n/zum -n anrufen (sich auf jmdn. berufen): Er hat ... in seinem Wörterbuch der Philosophie ... Goethe als -n gegen die Unsterblichkeitslehre angerufen (Andres, Liebesschaukel 53); b) (Rechtsspr.) jmd., der vor Gericht geladen wird, um Aussagen über ein von ihm persönlich beobachtetes Geschehen zu machen, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört: ein glaubwürdiger, falscher Z.; sachverständiger Z. (Zeuge, der aufgrund besonderer Sachkunde über etw. aussagen kann); Da fällt der Z. plötzlich um (Noack, Prozesse 194); es werden noch -n gesucht; (bes. im angloamerikanischen Rechtswesen:) Z. der Anklage, Verteidigung; als Z. auftreten, erscheinen, [gegen jmdn.] aussagen, [vor]geladen werden; einen -n benennen, beibringen, stellen, vernehmen, verhören, befragen, vereidigen, zwangsweise vorführen; jmdn. als -n hören; das Verfahren wurde ohne Anhörung von -n eingestellt (Schwaiger, Wie kommt 91); Spr ein Z. - kein Z.
Zeu|ge, der; -n, -n [mhd. (ge)ziuc, geziuge = Zeugnis, Beweis; Zeuge, verw. mit ↑"ziehen" u. eigtl. = das Ziehen (vor Gericht), dann: vor Gericht gezogene Person]: a) jmd., der bei einem Ereignis, Vorfall o. Ä. zugegen ist od. war, darüber aus eigener Anschauung od. Erfahrung etw. sagen kann: Z. eines Geschehens, Einbruchs, Unfalls sein; dann herrscht wieder Eintracht. Ich wollte, das Väterchen wäre des einmal Z. (Th. Mann, Joseph 517); ich wurde [unfreiwilliger] Z. des Gesprächs, ihres Streites; als er einmal zufällig Z. wurde, wie Stefan seinen Vormann ablöste (Kuby, Sieg 128); [für etw.] -n haben; jmdn. als -n mitnehmen; Für das, was ich nun zu erzählen habe, kann ich keinen -n anführen (Buber, Gog 168); etw. im Beisein von -n sagen, tun; das Testament wurde vor -n eröffnet; Ü Der Mond verhüllt sein Angesicht, um nicht Z. des Frevels zu werden (Kusenberg, Mal 66); die Ruinen sind [stumme] -n einer längst vergangenen Zeit; *jmdn. als -n/zum -n anrufen (sich auf jmdn. berufen): Er hat ... in seinem Wörterbuch der Philosophie ... Goethe als -n gegen die Unsterblichkeitslehre angerufen (Andres, Liebesschaukel 53); b) (Rechtsspr.) jmd., der vor Gericht geladen wird, um Aussagen über ein von ihm persönlich beobachtetes Geschehen zu machen, das zum Gegenstand der Verhandlung gehört: ein glaubwürdiger, falscher Z.; sachverständiger Z. (Zeuge, der aufgrund besonderer Sachkunde über etw. aussagen kann); Da fällt der Z. plötzlich um (Noack, Prozesse 194); es werden noch -n gesucht; (bes. im angloamerikanischen Rechtswesen:) Z. der Anklage, Verteidigung; als Z. auftreten, erscheinen, [gegen jmdn.] aussagen, [vor]geladen werden; einen -n benennen, beibringen, stellen, vernehmen, verhören, befragen, vereidigen, zwangsweise vorführen; jmdn. als -n hören; das Verfahren wurde ohne Anhörung von -n eingestellt (Schwaiger, Wie kommt 91); Spr ein Z. - kein Z.