Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Zensur
Zen|sur, die; -, -en [lat. censura = Prüfung, Beurteilung, zu: censere, ↑"zensieren"]: 1. Benotung (bes. in Schule od. Hochschule): jmdm. [in einer Prüfung, für eine Klassenarbeit] eine gute Z. geben; eine schlechte Z. in Deutsch bekommen, haben; bald gibt es -en (Zeugnisnoten); Ü -en austeilen (abwertend; in der Rolle einer Autorität Lob u. Tadel austeilen). 2. a) von zuständiger, bes. staatlicher Stelle vorgenommene Kontrolle, Überprüfung von Briefen, Druckwerken, Filmen o. Ä., bes. auf politische, gesetzliche, sittliche od. religiöse Konformität: in diesem Staat findet eine Z. nicht statt, gibt es keine Z. der Presse; eine scharfe, strenge Z. ausüben; etw. unterliegt der Z.; Anderntags arbeitete er mehrere Stunden an den wenigen Zeilen des Briefes, sie so zu machen, dass sie die Z. des Direktors passierten (Feuchtwanger, Erfolg 274); b) Stelle, Behörde, die die Zensur ausübt: die Z. hat den Film verboten, [für Erwachsene] freigegeben; Was von seinen Elegien und Erzählungen veröffentlicht, gefeiert und angefeindet worden war, lag ... in den Archiven der Z. (Ransmayr, Welt 19). 3. (Psych.) Kontrollinstanz der Persönlichkeit an der Grenze zwischen Bewusstem u. Unbewusstem, die Wünsche u. Triebregungen kontrolliert u. reguliert.
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