Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Zeichnungsberechtigung
Zeich|nungs|be|rech|ti|gung, die; -, -en (Kaufmannsspr.): Berechtigung, etw. zu ↑"zeichnen" (3 b): der Prokurist der Firma hat [eine] Z. bis 1 000 DM.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Zeichnungsberechtigung