Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Zedent
Ze|dẹnt, der; -en, -en [zu lat. cedens (Gen.: cedentis), 1. Part. von: cedere, ↑"zedieren"] (Rechtsspr.): Gläubiger, der seine Forderung an einen Dritten abtritt: Die Änderung des Urlaubsverlaufs hat bei dem Kläger und den -en keinen Vermögensschaden entstehen lassen (MM 24. 1. 74, 13).
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