Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Zahlung
Zah|lung, die; -, -en: 1. das Zahlen: die Z. erfolgte [in] bar; eine Z. leisten; Tapezierer und Schreiner ... lieferten ihre Arbeiten und Waren, ohne sofortige Z. zu fordern (R. Walser, Gehülfe 67); die Firma hat die -en eingestellt (verhüll.; hat Konkurs gemacht); er wurde zur Z. einer Entschädigung verurteilt; *etw. in Z. nehmen (Kaufmannsspr.; 1. beim Verkauf einer Ware gleichzeitig vom Käufer eine gebrauchte Ware übernehmen u. dafür den Verkaufspreis um einen bestimmten Betrag ermäßigen: der Händler hat meinen alten Wagen [für 2 000 Mark] in Z. genommen. 2. etw. als Zahlungsmittel akzeptieren: Essenmarken in Z. nehmen); etw. in Z. geben (Kaufmannsspr.; etw. hingeben, was der andere in Zahlung nimmt): sie hat das defekte Fernsehgerät in Z. gegeben; an -s statt (veraltet; anstelle einer Zahlung von Geld ). 2. gezahlter Geldbetrag: die Z. ist noch nicht auf meinem Konto eingegangen.
Zah|lung, die; -, -en: 1. das Zahlen: die Z. erfolgte [in] bar; eine Z. leisten; Tapezierer und Schreiner ... lieferten ihre Arbeiten und Waren, ohne sofortige Z. zu fordern (R. Walser, Gehülfe 67); die Firma hat die -en eingestellt (verhüll.; hat Konkurs gemacht); er wurde zur Z. einer Entschädigung verurteilt; *etw. in Z. nehmen (Kaufmannsspr.; 1. beim Verkauf einer Ware gleichzeitig vom Käufer eine gebrauchte Ware übernehmen u. dafür den Verkaufspreis um einen bestimmten Betrag ermäßigen: der Händler hat meinen alten Wagen [für 2 000 Mark] in Z. genommen. 2. etw. als Zahlungsmittel akzeptieren: Essenmarken in Z. nehmen); etw. in Z. geben (Kaufmannsspr.; etw. hingeben, was der andere in Zahlung nimmt): sie hat das defekte Fernsehgerät in Z. gegeben; an -s statt (veraltet; anstelle einer Zahlung von Geld ). 2. gezahlter Geldbetrag: die Z. ist noch nicht auf meinem Konto eingegangen.