Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
wiedergutmachen
wie|der|gut|ma|chen : etw., was jmd. versäumt, verschuldet hat, bes. einen Schaden, den jmd. angerichtet hat, wieder ausgleichen: wie willst du [das] je w., was du da angerichtet hast?; Menschen, die Unrecht erlitten haben ... und denen keine Aufrechnung von Unrecht ... w. kann, was ihnen angetan worden ist (R. v. Weizsäcker, Deutschland 26); ein nicht wiedergutzumachendes Unrecht.
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