Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
widrigenfalls
wid|ri|gen|fạlls (bes. Amtsspr.): wenn dies nicht geschieht; andernfalls: es wird angeordnet, dass sie vor Gericht erscheint, w. wird sie vorgeführt/w. sie vorgeführt wird; Schließlich wurde ein Vertrag gemacht, wer dort schliefe, der sollte nicht angepflaumt werden, w. derjenige, der den da anpflaumt, von den anderen verhauen werden sollte (Kempowski, Zeit 289).
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