Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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widersprechen
wi|der|sprẹ|chen [mhd. widersprechen, ahd. widarsprechan = Einspruch erheben; ablehnen, leugnen; sich lossagen]: 1. a) eine Äußerung, Aussage o. Ä. als unzutreffend bezeichnen u. Gegenargumente vorbringen: jmdm. heftig, energisch, sachlich, vorsichtig, höflich w.; dieser Behauptung muss ich mit Nachdruck w.; Man braucht bei uns glücklicherweise nicht viel Mut, um den Mächtigen zu w. (Reich-Ranicki, Th. Mann 233); »So geht das nicht«, widersprach er (sagte er widersprechend); du widersprichst dir ja ständig selbst; b) einer Sache nicht zustimmen, gegen etw. Einspruch erheben: der Betriebsrat hat seiner Wiedereinstellung widersprochen (Chotjewitz, Friede 84); Wird dies versäumt, kann die Partei der Verwendung des Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage im Hauptprozess nicht erfolgreich w. (NJW 18, 1984, 1020). 2. nicht übereinstimmen [mit etw., jmdm.]; sich ausschließen; im Widerspruch stehen: dies widerspricht den Tatsachen, allen bisherigen Erfahrungen; die Darstellungen, Zeugenaussagen widersprechen sich/(geh.:) einander; Es widersprach allen Gepflogenheiten, dass sie sein Zimmer in seiner Anwesenheit säuberte (Kronauer, Bogenschütze 81); eine Taktik, die jeder Vernunft zu w. schien (NZZ 31. 8. 86, 33); sich widersprechende Aussagen; die widersprechendsten (gegensätzlichsten) Nachrichten trafen ein.
wi|der|sprẹ|chen