Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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widerrufen
wi|der|ru|fen [mhd. widerruofen = zurückrufen; für ungültig erklären]: für nicht mehr geltend, unrichtig erklären; [öffentlich] zurücknehmen: eine Erklärung, Erlaubnis, Behauptung w.; die Angeklagte hat ihr Geständnis widerrufen; Danach soll die Pensionszusage widerrufen werden (Kurier 2. 10. 93, 6); Wie oft hat man über jemanden ein endgültiges Verdikt gesprochen und musste schon wenig später w. (Strauß, Niemand 201).
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