Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
weigern
wei|gern [mhd. weigeren, ahd. weigarōn, zu mhd. weiger, ahd. weigar = widerstrebend, tollkühn, zu mhd. wīgen, ahd. wīgan = kämpfen, streiten]: 1. es ablehnen, etw. Bestimmtes zu tun: sich beharrlich, standhaft, eisern, entschieden w., einen Befehl auszuführen; ich weigere mich einfach, das zu glauben; du kannst dich nicht länger w.; er hat sich doch glatt geweigert; eines aber weigert er sich hartnäckig, solange es nur angeht: ihn wieder einzusetzen (St. Zweig, Fouché 120); Ü dass meine Hand sich zu w. beginnt, noch ein Wort niederzuschreiben, das letzthin in diesen Gedanken allgegenwärtig war: Gott (Stern, Mann 374). 2. (veraltet) a) verweigern: den Gehorsam w.; Weigert es nicht, Herzog. Es würde ein Prozess anhängig gemacht beim Kaiser (Hacks, Stücke 58); Sie weigerte ihm jeden Kuss, jede Liebkosung, ja, eigentlich auch das Wiedersehn (A. Zweig, Claudia 58); ∙ dass sein frommer Neffe ... als Geisel für den Frieden ... gar hart gehalten wird vom grimmen Feind, der jede Lösung unerbittlich weigert (Grillparzer, Weh dem 1); b) sich (einem Wunsch o. Ä.) verschließen: sich einem Wunsch, Begehren w.; Die ... Bischöfe ... weigerten sich den Bitten des Kaisers, dass nun sie Margaretes erste Ehe lösen sollten (Feuchtwanger, Herzogin 75).
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