Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
wahren
wah|ren [mhd. war(e)n, ahd. in: biwarōn, zu veraltet Wahr (mhd. war, ahd. wara) = Aufmerksamkeit, Acht, Obhut, Aufsicht, also eigtl. = beachten, in Obhut nehmen] (geh.): a) etw., bes. einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Verhalten o. Ä., aufrechterhalten, nicht verändern; bewahren: Distanz, einen gewissen Abstand w.; die Neutralität w.; Disziplin w.; sein Inkognito w.; sie wahrte ihre Würde; Ich habe mich immer bemüht, in meinen Romanen ... ein Niveau zu w., das ... (Goetz, Prätorius 13); ihr genügt jetzt die Erleichterung, dass ich die Ruhe wahre (Frisch, Gantenbein 285); Stillschweigen w. (nicht über etw. sprechen); die Form w. (nicht gegen die Umgangsformen verstoßen); ein Geheimnis w. (nicht preisgeben); das Briefgeheimnis w. (respektieren, nicht verletzen); b) nicht antasten lassen; schützen, verteidigen: seine Interessen, seine Rechte, seinen Vorteil, seine Unabhängigkeit w.; die Vollmachten erhielt die Regierung, nicht die militärische Führung, sodass der Primat der Politik gewahrt blieb (Fraenkel, Staat 370).
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