Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Wählerauftrag
Wäh|ler|auf|trag, der: 1. a) durch das Wahlergebnis bes. einer Partei signalisierter Auftrag, die [neue] Regierung zu stellen; b) Auftrag der Wähler an die gewählte Partei, im Falle eines Wahlsieges das Wahlprogramm umzusetzen: Mit Augenmaß für die ökonomische und soziale Gerechtigkeit stehe es für die Bundesregierung im Vordergrund, im W. zunächst die Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten (SZ 30. 11. 98, 6). 2. (DDR) ↑"Mandat" (1 b).
Wäh|ler|auf|trag, der: 1. a) durch das Wahlergebnis bes. einer Partei signalisierter Auftrag, die [neue] Regierung zu stellen; b) Auftrag der Wähler an die gewählte Partei, im Falle eines Wahlsieges das Wahlprogramm umzusetzen: Mit Augenmaß für die ökonomische und soziale Gerechtigkeit stehe es für die Bundesregierung im Vordergrund, im W. zunächst die Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten (SZ 30. 11. 98, 6). 2. (DDR) ↑"Mandat" (1 b).