Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Wittum
Wit|tum ['vɪtu:m], das; -[e]s, Wittümer [mhd. wideme, ahd. widimo = Brautgabe; Dotierung einer Kirche mit Grundstücken; seit dem 15. Jh. stellt sich neben die alte Form mhd. wideme die in Anlehnung an die Wörter auf -tum gebildete neue Form „Wittum“ mit der Bed. „Brautgabe“; seitdem volksetym. an „Witwe“ angelehnt u. als „Witwengut“ verstanden]: 1. (im germanischen Recht) Vermögensleistung des Bräutigams an die Braut bei der Eheschließung [zugleich zum Zwecke der Versorgung der Witwe]. 2. (kath. Kirche landsch.) mit einem Kirchenamt verbundenes, zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmtes Vermögen.
Wit|tum ['vɪtu:m], das; -[e]s, Wittümer [mhd. wideme, ahd. widimo = Brautgabe; Dotierung einer Kirche mit Grundstücken; seit dem 15. Jh. stellt sich neben die alte Form mhd. wideme die in Anlehnung an die Wörter auf -tum gebildete neue Form „Wittum“ mit der Bed. „Brautgabe“; seitdem volksetym. an „Witwe“ angelehnt u. als „Witwengut“ verstanden]: 1. (im germanischen Recht) Vermögensleistung des Bräutigams an die Braut bei der Eheschließung [zugleich zum Zwecke der Versorgung der Witwe]. 2. (kath. Kirche landsch.) mit einem Kirchenamt verbundenes, zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmtes Vermögen.