Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Winkeladvokat
Wịn|kel|ad|vo|kat, der [eigtl. = der im Winkel (= heimlich u. unbefugt) arbeitende Advokat] (abwertend): Anwalt, Rechtsberater, der [ohne rechtliche Befugnis] mit fragwürdigen Mitteln [ohne die erforderlichen Kenntnisse] arbeitet: Sie wissen ja, wie es ist: Einen -en, der Klage erhebt, findet er allemal (Kemelman [Übers.], Mittwoch 69).
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