Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Widerspruchsklage
Wi|der|spruchs|kla|ge, die (Rechtsspr.): (bei Zwangsvollstreckungen) Klage, mit der ein Dritter an dem beschlagnahmten Gegenstand ein die Vollstreckung ausschließendes Recht (z. B. Eigentum) geltend macht.
Wi|der|spruchs|kla|ge, die (Rechtsspr.): (bei Zwangsvollstreckungen) Klage, mit der ein Dritter an dem beschlagnahmten Gegenstand ein die Vollstreckung ausschließendes Recht (z. B. Eigentum) geltend macht.