Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Werkvertrag
Wẹrk|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, durch den sich ein Partner zur Herstellung eines (versprochenen) Werks (3), einer Sache, der andere zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
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