Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Werklieferungsvertrag
Wẹrk|lie|fe|rungs|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag, durch den sich ein Partner verpflichtet, ein Werk, eine Sache o. Ä. aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff, Material o. Ä. für den anderen herzustellen.
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