Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Weisung
Wei|sung, die; -, -en [mhd. wīsunge]: 1. a) (geh.) Anordnung, Hinweis, wie etw. zu tun ist, wie man sich verhalten soll: eine W. erhalten, empfangen, ausführen, missachten; jmdm. W. geben, etw. zu tun; Alte, erfahrene Leute hatten kalte Umschläge angeraten, und Lena befolgte ihre W. mit Eifer und Umsicht (Hauptmann, Thiel 47); das Bohnerwachs, das auf Leos W. verschmiert wurde (Böll, Haus 2204); er handelte nicht nach ihrer W.; b) (Amtsspr.) Befehl, Anweisung; Direktive: Demgegenüber besitzen z. B. ... die -en des Volkswirtschaftsrates praktisch Gesetzeskraft (Fraenkel, Staat 354); Die W., wohin er zu bringen sei, stand noch aus (Erh. Kästner, Zeltbuch 183); er hat W., niemanden vorzulassen. 2. (Rechtsspr.) seine Lebensführung betreffende gerichtliche Anweisung, die ein Straftäter erhält, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist: ... dem Angeklagten als Bewährungsauflage die W. zu erteilen, sich einer Entziehungskur zu unterziehen (Saarbr. Zeitung 8. 10. 79, 14). 3. (schweiz.) erhellender Bericht, mit dem eine Kantonsregierung od. ein Gemeinderat dem Parlament od. den Stimmbürgern eine Vorlage unterbreitet: Der Stadtrat versucht in seiner W. darzustellen, dass es sich nicht um eine eigentliche Erhöhung der Subvention ... handle (NZZ 19. 12. 86, 35).
Wei|sung, die; -, -en [mhd. wīsunge]: 1. a) (geh.) Anordnung, Hinweis, wie etw. zu tun ist, wie man sich verhalten soll: eine W. erhalten, empfangen, ausführen, missachten; jmdm. W. geben, etw. zu tun; Alte, erfahrene Leute hatten kalte Umschläge angeraten, und Lena befolgte ihre W. mit Eifer und Umsicht (Hauptmann, Thiel 47); das Bohnerwachs, das auf Leos W. verschmiert wurde (Böll, Haus 2204); er handelte nicht nach ihrer W.; b) (Amtsspr.) Befehl, Anweisung; Direktive: Demgegenüber besitzen z. B. ... die -en des Volkswirtschaftsrates praktisch Gesetzeskraft (Fraenkel, Staat 354); Die W., wohin er zu bringen sei, stand noch aus (Erh. Kästner, Zeltbuch 183); er hat W., niemanden vorzulassen. 2. (Rechtsspr.) seine Lebensführung betreffende gerichtliche Anweisung, die ein Straftäter erhält, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist: ... dem Angeklagten als Bewährungsauflage die W. zu erteilen, sich einer Entziehungskur zu unterziehen (Saarbr. Zeitung 8. 10. 79, 14). 3. (schweiz.) erhellender Bericht, mit dem eine Kantonsregierung od. ein Gemeinderat dem Parlament od. den Stimmbürgern eine Vorlage unterbreitet: Der Stadtrat versucht in seiner W. darzustellen, dass es sich nicht um eine eigentliche Erhöhung der Subvention ... handle (NZZ 19. 12. 86, 35).