Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Wegnahmerecht
Wẹg|nah|me|recht, das (Rechtsspr.): Recht eines Mieters, etw., was er in ein gemietetes Objekt, eine Wohnung, eingebracht hat (z. B. einen Wandschrank, ein Waschbecken), wieder wegzunehmen.
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