Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Wechselregress
Wẹch|sel|re|gress, der (Geldw.): Anspruch des Inhabers eines Wechsels (2 a) gegenüber sämtlichen Verpflichteten, wenn der Wechsel bis zum fälligen Termin nicht bezahlt od. angenommen worden ist.
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