Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Wahlrecht
Wahl|recht, das : 1. gesetzlich festgelegtes Recht einer Person zur Teilnahme an einer Wahl: Frauen hatten dort kein W.; aktives W. (Recht, bei einer ↑"Wahl" 2 a zu wählen); passives W. (Recht, sich bei einer ↑"Wahl" 2 a wählen zu lassen); sein W. ausüben, nutzen; von seinem W. Gebrauch machen. 2. Gesamtheit aller rechtlichen Vorschriften zur Durchführung einer ↑"Wahl" (2 a): das W. reformieren; Nach Bremer W. reicht das zum Einzug ins Landesparlament (FR 7. 6. 99, 1).
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