Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Wahlbeamte
Wahl|be|am|te, der (Rechtsspr.): Beamter, zu dessen Berufung in das Beamtenverhältnis eine ↑"Wahl" (2 a) erforderlich ist (z. B. Bürgermeister, Landrat).
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