Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vor|tra|gen [1-3: mhd. vor-, vürtragen, ahd. furitragan]: 1. (ugs.) nach vorn tragen: die Hefte zum Lehrer v.; Ü einen Angriff/eine Attacke v. (Milit.; angreifen). 2. (eine künstlerische, sportliche Darbietung) vor einem Publikum ausführen: ein Lied, eine Etüde auf dem Klavier v.; die Turnerin trug ihre Kür vor; ein Gedicht [auswendig] v. (rezitieren); Wenn er vorlas, saß er zumeist tief gebückt über seinen ... Blättern und trug ... so leise vor, dass die Zuhörer zu höchster Aufmerksamkeit gezwungen waren (Ransmayr, Welt 52). 3. (bes. einem Vorgesetzten) einen Sachverhalt darlegen: [jmdm.] seine Wünsche, Forderungen, Beschwerden, Einwände, Bedenken, eine Bitte v.; ich habe ihm die Gründe für meinen Entschluss vorgetragen; sie hat mir ihr Anliegen schriftlich, brieflich, in einem Brief vorgetragen; Weißblatt trug seine Ansichten und Theorien über diese Welt ... im Liegen vor (Strittmatter, Wundertäter 340). 4. (Kaufmannsspr.) übertragen: der Verlust[betrag] wird auf neues Konto vorgetragen; Ü dass ein hoher Sockel an Arbeitslosigkeit vorgetragen wird (Saarbr. Zeitung 4. 10. 85, 5).
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