Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vorladen
vor|la|den [mhd. vorladen, ahd. furiladōn]: jmdn. auffordern, zu einem bestimmten Zweck bei einer offiziellen, übergeordneten Stelle, bes. vor Gericht, zu erscheinen: jmdn. zu einer gerichtlichen Untersuchung v.; er wurde als Zeuge vorgeladen; Herms wurde in ein Direktionsbüro vorgeladen (Hartung, Junitag 49).
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