Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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vorgehen
vor|ge|hen [mhd. vorgān, vorgēn, ahd. foragān]: 1. nach vorn gehen: an die Tafel, zum Altar v.; Zum Stürmen ist es jetzt manchmal Mode, nur mit Handgranaten und Spaten vorzugehen (Milit.; gegen den Feind vorzurücken; Remarque, Westen 78). 2. a) (ugs.) vor jmdm. gehen: jmdn. v. lassen; geh du vor, du kennst dich hier am besten aus; b) früher als eine andere Person gehen [um sie später wieder zu treffen]: Gehen Sie doch schon mal vor. Warten Sie nicht auf mich (Kemelman [Übers.], Mittwoch 85). 3. (von Messgeräten o. Ä.) zu viel, zu früh anzeigen, zu schnell gehen: die Uhr geht ein paar Minuten vor. 4. a) (gegen jmdn.) einschreiten, etw. unternehmen: entschieden, mit aller Schärfe, gerichtlich [gegen die Schuldigen] v.; die Polizei ging gegen die Demonstranten mit Wasserwerfern vor; Die USA sollten ... bereit sein, militärisch gegen Länder vorzugehen, die den Terror unterstützen (Baselland. Zeitung 27. 3. 85, 2); In einem anderen Fall ging eine kleine Herde von Wasserbüffeln gegen drei Löwen vor (Grzimek, Serengeti 119); b) verfahren (1 a): [bei etw.] systematisch, methodisch, zu plump, vorsichtig, geschickt, brutal, äußerst dreist v.; wie wollen wir v.?; man müsste 849 Prozesse anhängig machen, wenn man nach dem Gesetz v. wollte (Feuchtwanger, Erfolg 643); Doch wollen wir nicht abschweifen, sondern hübsch der Reihe nach v. (alles der Reihe nach erzählen; Bamm, Weltlaterne 37). 5. in einer bestimmten Situation vor sich gehen, sich abspielen, sich zutragen: was geht da [draußen] eigentlich vor?; sie weiß nicht, was zwischen den beiden, hinter ihrem Rücken vorgeht; mit ihm war eine Veränderung vorgegangen; Seit drei Wochen gehen außergewöhnliche Dinge auf der Insel vor (Benrath, Konstanze 147); Es geht deutlich etwas in mir vor, wenn ich fühle, und ich verändere auch meinen Zustand (Musil, Mann 1277). 6. als wichtiger, dringender behandelt, betrachtet werden als etw. anderes; Vorrang haben: die Gesundheit geht [allem anderen] vor; Der Dienst geht immer vor, das ist uns eingetrichtert worden (Kirst, 08/15, 178); Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor (Straßenverkehrsrecht, StVO 85).
vor|ge|hen