Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
vorbestraft
vor|be|straft (Amtsspr.): bereits früher gerichtlich verurteilt: ein mehrfach -er Angeklagter; Ich bin v. wegen gewerbsmäßiger Unzucht (Jaeger, Freudenhaus 292).
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